Alle reden vom Feinstaub in der Außenluft – Was ist mit Innenräumen?
Laut Untersuchungen halten sich die Menschen in Mitteleuropa zu 80 bis 90% in Innenräumen auf. Z.B. ca. 8 h am Arbeitsplatz, ca. 1-2 h am PC/Fernseher privat, ca. 1 h im Auto & öffentlichen Verkehrsmitteln und ca. 6-8 h im Bett. Dabei atmen wir Staub aus diversen Quellen ein, zudem gasförmige Stoffe, wie VOC (flüchtige organische Verbindungen), Ozon, luftgetragene Keime und Gerüche. Gute Raumluft verfügt über eine ausgewogene und ausreichende Anzahl an Ionen in der Luft. Einflüsse durch elektrische Wechselfelder, z.B. erzeugt durch moderne Elektronik- und Haushaltsgeräte, Bürotechnik oder elektrostatische Ladung durch Kunststoffoberflächen können die Luftionen stark verringern. Die Folge sind oft diffuses Unwohlsein bis zu chronischen Problemen. In dieser ‚dicken‘ Luft kann sich Staub nicht mehr schnell genug am Boden absetzen.
Grenzwerte für Außen- und Innenräume
Die Grenzwerte, die mit der 22. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung in nationales Recht umgesetzt wurden, gelten für die Außenluft. Für die Bewertung von Feinstaub in der Innenraumluft gibt es keine Grenz- oder Richtwerte. Vor dem Hintergrund, dass die Grenzwerte für die Außenluft insbesondere an Verkehrsmesspunkten nicht immer eingehalten werden und in Innenräumen teilweise höhere Feinstaubkonzentrationen als in der Außenluft auftreten, stellt sich die Frage nach der Bewertung der Staubbelastung in Innenräumen im Hinblick auf deren Auswirkung auf die Gesundheit. Das derzeitige Fehlen geeigneter Bewertungsmaßstäbe, die für alle Innenräume anwendbar sind, bedeutet jedoch in keinem Fall, dass Feinstaub in der Innenraumluft als „gesundheitlich unbedenklich“ einzustufen ist.
Das WHO Regionalbüro für Europa merkt bereits 2006 an, dass Feinstaub zusammen mit Kohlenmonoxid ein sehr guter Indikator für komplexe Luftverunreinigungen durch die Verfeuerung fester Brennstoffe ist. Des weiteren fordert die WHO, dass die Zielvorgaben für Feinstaub PM10 und PM2,5 auch für Innenräume gelten sollten und zu den Schadstoffen gezählt, die in die WHO Luftqualitätsrichtlinie aufgenommen werden sollen.
Diese Richtlinie soll für alle Räume, die nicht explizit dem Arbeitsschutz unterliegen, angewandt werden, also z.B. für . Damit befindet sich Feinstaub in der gleichen Kategorie wie z.B. Formaldehyd, Bezol, Naphtalin, Stickstoffdioxid (NO2) oder auch Kohlenmonoxid (CO).